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KVP: Es gibt immer was zu tun

Die Managementliteratur kreiert immer neue Ansätze und Vokabeln für ganz normale Anforderungen an die unternehmerischen Führungskräfte, Strukturen und Abläufe. Heute muss man vor allem agil sein. KVP war gestern. Ich versuche aber immer noch, das KVP-Denken umzusetzen, wenn ich meine Software pflege.

 

Kontinuierlicher VerbesserungsProzess heißt, sich nicht auf vorhandenen Lösungen auszuruhen, sondern stets auf der Suche zu sein nach der besseren Lösung. Dabei geht es nicht so sehr um neue Produkte und große Innovationen, sondern eher um kleine Schritte zur Verbesserung des Vorhandenen.

 

Software ist einerseits nie völlig frei von Bugs, kleinen Fehlern. Die müssen schnell beseitigt werden. Nicht weniger wichtig ist andererseits die Suche nach neuen Funktionen zur Weiterentwicklung der Programme. Das könnte sein:

  • Verbesserung der Handhabung und Benutzerführung
  • Mehr Variabilität zur Anpassung an die unterschiedlichen betrieblichen Strukturen und Informationsbedürfnisse
  • Genauere und marktgerechte Abbildung der wirtschaftlichen Kalküle
  • Unterstützung der Dateneingabe durch formelgebundene Vorschläge


Meine Version 2022-02 der Plankostenrechnung zur Ermittlung von Kalkulationsgrundlagen OTB-P hat einige solche kleinen Schritte umgesetzt. Zur Illustration zwei Ausschnitte aus meiner Excel-Tabelle zur Ermittlung der Lohnzusatzkosten.

Mit der ersten hier abgebildeten Funktion erspare ich dem Anwender, in seinem Kalender abzuzählen, wie viele Feiertage im betrachteten Jahr und an seinem Standort kostenpflichtige Ausfalltage sind. Den Feiertagskalender habe ich schon vor Jahren in einem früheren Programm eingesetzt und nun wieder aktiviert. Dazu muss man wissen, wie der gregorianische Kalender funktioniert. Eine spannende Programmieraufgabe, an deren Anfang der erste Frühlingsvollmond im Jahr steht. Davon hängt die Lage des Osterfests und weiterer Feiertage ab. Das Programm erlaubt auch Eingabe und Abruf der unterschiedlichen Feiertagsregelungen der einzelnen Bundesländer. Was aber, wenn ich in Köln den Rosenmontag immer arbeitsfrei halten muss (oder wenn dann gleich 2 Tage ausfallen)? Oder wenn ich in Augsburg das Friedensfest feiern darf? Lokale Regelungen kann ich zusätzlich berücksichtigen und das kann Jahr für Jahr andere Auswirkungen auf meine Kostenbelastung haben.

 

Wieder im Programm aufgenommen ist eine genauere Verrechnung der Umlageversicherung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz AAG. Das hatte ich zur Vereinfachung vorübergehend ausgeblendet mit der Annahme, dass sich Beiträge und Rückerstattung von Lohnfortzahlung in etwa ausgleichen. Manche Modellrechnungen zur Ermittlung der Lohnzusatzkosten erfassen zwar die betrieblichen Beiträge zu den Umlagen U1/U2, ohne aber zugleich die Erstattungen gegenzurechnen. Die Finanzbuchführung erfasst die Beiträge in der Regel auf einem Personalkostenkonto. Die Erstattungen werden meistens auch in der gleichen Kontengruppe gebucht. Im Zweifelsfall genügt ein Blick in den betrieblichen Kontenplan, um eine fehlerhafte Kostenrechnung zu vermeiden. Das Problem war mit einem kleinen Eingriff in das Arbeitsblatt zur Erfassung der Lohnzusatzkosten behoben. So frage ich jetzt die Beiträge und zugleich die Erstattungssätze ab, um die verbleibende, reale Kostenbelastung zu erkennen. Kleiner Nebeneffekt: Man sieht, ab welchem durchschnittlichen Krankenstand sich die Umlageversicherung lohnt.


Das waren zwei kleinere Beispiele von KVP-Maßnahmen. Methodisch interessanter die Weiterentwicklung der Plankostenrechnung. Auch hierzu zwei neue Funktionen:

Bei der Fortschreibung der Kosten und Leistungen für das Planjahr stand als formelgebundene Unterstützung bisher nur der WPK-Wert zur Verfügung. Er kann beibehalten oder als Zielvorgabe angehoben werden. Bei verändertem Personalbesatz wirkt sich das auf die Plandaten für Material und andere, variable Aufwandsgrößen aus. Neu ist das Einbeziehen der Inflationsrate, die auf alle Kostengrößen gelegt wird – mit Ausnahme der Personalkosten, die ja schon mit aktuellen Ansätzen für das Planjahr berücksichtigt werden.

 

Eine grundlegende Schwäche der Vollkostenrechnung, wie sie üblicherweise im Baubetrieb gehandhabt wird, ist die "gerechte" Umlage der Allgemeinen Geschäftskosten auf die operativen Bereiche. Vielfach wird hierfür nur ein Umsatzschlüssel eingesetzt. Die OTB-Plankostenrechnung bietet seit jeher die Wahl zwischen Umsatz- und Personalkostenschlüsseln und einem gemischten Schlüssel aus beiden Richtgrößen an. Die Neuerung besteht darin, dass eine so berechnete AGK-Verteilung zur besseren Anpassung an den Markt "überstimmt" werden kann. Damit kann man dem Tragfähigkeitsprinzip Rechnung tragen.

 

Soviel zum Thema KVP und seiner Umsetzung in meinem kleinen Tätigkeitsbereich. Die Arbeit hat Spaß gemacht und hat mir über den Winter viele erbauliche Home-Office-Stunden beschert.

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