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Soziallöhne

Umgangssprachlich kennt man den Begriff der Lohnnebenkosten. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht spricht man konkreter von Lohnzusatzkosten und unterteilt sie in Soziallöhne und Sozialkosten. Hier geht es um die ersteren.

 

Arbeitsintensive Branchen sind entscheidend von der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten abhängig. Andererseits liegt hier auch der größte Kostenfaktor. Ausgangspunkt der Rechnung sind die tariflich, gesetzlich oder betrieblich festgelegten Arbeitszeiten.

 

Ein möglicher Kostentreiber sind dabei die bezahlten Ausfallzeiten. Neben den gesetzlich und tariflich geregelten Feier- und Urlaubstagen sind es vor allem die Krankheitstage. Und diese wiederum sind von Faktoren abhängig, die durchaus von der Unternehmensleitung beeinflusst werden können. In der Kostenrechnung werden die Ausfallzeiten meist als sog. Soziallöhne in die Kalkulationslöhne eingerechnet. Wieviel macht das aus und wie sieht es eigentlich bei den Auszubildenden aus, die ja auch noch schulische Ausfallzeiten haben?

 

Die von den Verbänden herausgegebenen Informationen über die Zuschlagssätze gehen i.d.R. auf solche Feinheiten nicht ein. Für kleinere und ausbildungsaktive Unternehmen spielen der Arbeitseinsatz von Auszubildenden und die damit verbundenen Kosten aber durchaus eine Rolle.

 

Die OTB-Tabellen von ZieglerControl ermitteln die Soziallöhne ziemlich präzise und berücksichtigen auch, in welchen betrieblichen Arbeitsbereichen die einzelnen Beschäftigten und auch die Auszubildenden eingesetzt werden. Ein Zahlenbeispiel, erzeugt mit der Plankostenrechnung von OTB-PL für den Garten- und Landschaftsbau soll das auszugsweise verdeutlichen.

 Das Zahlenbeispiel ergibt, dass bei den gewerblichen Arbeitnehmern des Betriebs im Durchschnitt 36,18 % auf die vereinbarten Stundenlöhne aufgeschlagen werden müssen, um im Kalkulationslohn die Ausfallzeiten zu berücksichtigen. Im vorliegenden Beispiel sind dabei auch täglich ½ Stunde an Wege- und Rüstzeiten in den Kalkulationslohn eingerechnet. Variiert man die Werte in den (weißen) Eingabefeldern, so kann man schnell erkennen, wie stark sich erhöhte Ausfallzeiten in den Lohnkosten und der eigenen Wettbewerbsfähigkeit niederschlagen. Berücksichtigt sind im Programm auch die Rückerstattungen von Lohnfortzahlung, wenn das Unternehmen an der Umlageversicherung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz AAG teilnimmt.

 

Ganz nebenbei berücksichtigt das Programm, ob es sich beim Planjahr um ein "arbeitgeberfreundliches" Jahr mit wenigen bezahlten Feiertagen handelt. Dafür ist ein Feiertagskalender mit den aktuellen Länderregelungen eingebaut.

Anders gehandhabt werden muss die Verrechnung der urlaubsbedingten Ausfalltage im Bereich des Baugewerbes. Diese Unternehmen unterliegen der allgemeinverbindlich auferlegten Pflichtversicherung der SOKA-BAU. Während in anderen Branchen auch der Urlaub der gewerblichen Mitarbeiter als Soziallohn einzukalkulieren ist, tritt im Baugewerbe an dessen Stelle ein System aus festen Sozialkassenbeiträgen und Erstattungen. Die spezielle Version OTB-KB für das Baugewerbe berücksichtigt diesen Sonderfall und verrechnet die Urlaubstage nicht über die Soziallöhne, sondern über die Sozialkosten in gleicher Form wie die übrigen Sozialversicherungen. Der Rückfluss über Erstattungen lässt sich über "sonstige betriebliche Erträge" in die Plankostenrechnung übernehmen.