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Kalkulationslohn

Für die Angebotskalkulation im Bauwesen stellen die Lohnkosten einen gewichtigen Faktor dar. Sie setzen sich aus mehreren Kostenelementen zusammen. Aufeinander aufbauend werden in den Vergabehandbüchern der öffentlichen Hand folgende Begriffe verwendet und definiert:

  1. Mittellohn ML
  2. Kalkulationslohn KL
  3. Verrechnungslohn VL

Was versteht man in dieser Systematik unter dem Kalkulationslohn?

 

Die Kalkulationslöhne fassen alle Kostenfaktoren zusammen, die dem ausführenden Betrieb für seinen Personaleinsatz pro Stunde entstehen. Multipliziert mit den Zeitansätzen für die Ausführung von Leistungen ergeben sich die Lohnkosten im Rahmen der Kalkulation von Einzelkosten der Teilleistungen.

 

In den Angeboten und Aufträgen im Baubereich und damit auch im Landschaftsbau werden in der Regel nur Preise für bestimmte Leistungen einschließlich der eingesetzten Materialien und Nachunternehmer genannt (Einheitspreisvertrag). Die dahinterstehenden Kalkulationslöhne und Lohnkosten werden daraus nicht ersichtlich. Bei öffentlichen Aufträgen gelten dagegen die Vergaberichtlinien, die auch gelegentlich von industriellen oder gewerblichen Auftraggebern genutzt werden. Und hier müssen in den „ergänzenden Formblättern Preis“ (EFB-Preis 221) die Kalkulationslöhne extra ausgewiesen werden.

Inhaltlich baut der Kalkulationslohn auf dem Mittellohn auf. Hinzugezählt werden

  • die Soziallöhne, mit denen die Kosten von Ausfallzeiten eingerechnet werden,
  • die Sozialkosten, welche die gesetzlichen und tariflichen Lohnzusatzkosten mit ihren Arbeitgeberanteilen erfassen,
  • die Lohnnebenkosten, sofern es sich für den Betrieb um eine Montagebaustelle handelt

 

Kalkulationslöhne müssen sich nicht unbedingt auf einen Mittellohn beziehen. Sie können in gleicher Weise für einzelne Mitarbeitergruppen berechnet werden (Meister, Facharbeiter, Hilfskraft, Azubi). Hat man bei Ermittlung der Kalkulationsgrundlagen im Programm OTB-P die Mitarbeiter diesen Statusgruppen zugeordnet, so werden die entsprechenden, gruppenbezogenen Kalkulationslöhne gesondert ausgewiesen.

 

Sie können anschließend in den Kalkulationsblättern von OTB-P abgerufen werden und das sieht so aus: