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Verrechnungslohn

Für die Angebotskalkulation im Bauwesen stellen die Lohnkosten einen gewichtigen Faktor dar. Sie setzen sich aus mehreren Kostenelementen zusammen. Aufeinander aufbauend werden in den Vergabehandbüchern der öffentlichen Hand folgende Begriffe verwendet und definiert:

  1. Mittellohn ML
  2. Kalkulationslohn KL
  3. Verrechnungslohn VL

Der Verrechnungslohn kann als der „Verkaufspreis“ für eine Stunde Arbeit verstanden werden. Er ist die Grundlage für die Berechnung von Stundenlohnarbeiten.

Er berechnet sich ausgehend vom Kalkulationslohn KL, hinzugezählt werden prozentuale Zuschläge zum Abdecken von

  • Allgemeinen Geschäftskosten,
  • Baustellengemeinkosten,
  • Wagnis und Gewinn.

Die Berechnung dieser Zuschlagssätze ist eine wichtige Funktion von Plankostenrechnungen. Je nach Kalkulationsverfahren kommt man zu unterschiedlichen Verrechnungslöhnen. So werden die Gemeinkosten bei der Endsummenkalkulation auftragsspezifisch verteilt, wobei die Restumlage auf den Lohn variiert.

 

Verrechnungslöhne müssen sich nicht unbedingt auf einen Mittellohn beziehen. Sie können in gleicher Weise für einzelne Mitarbeitergruppen berechnet werden (Meister, Facharbeiter, Hilfskraft, Azubi). Hat man im Programm OTB-P die Mitarbeiter diesen Statusgruppen zugeordnet, so werden die entsprechenden, gruppenbezogenen Verrechnungslöhne gesondert ausgewiesen.